Mindestmaße und Schonzeiten
Der Fang des neunstacheligen Stichlings, des Bitterlings und des Schlammpeitzgers (Putaal) ist gesetzlich verboten.
In allen Vereinsgewässern gilt für Hechte und Zander die Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April. In dieser Zeit ist das Angeln mit Köderfischen und das Fischen mit geführten Kunst- oder Naturködern jeglicher Art daher in allen Gewässern untersagt.
Gesetzliche Artenschonzeiten sind zusätzlich zu beachten. Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen.
Bitte beachtet auch die Befischungs- und Gewässerordnung des A.V. Jever e.V.
Jever, Mai 2024