Mitglied werden im Angelverein Jever e.V.

    • Kinder

      Aufnahmegebühr (inkl. Gewässerumlage + Nebenkosten + Jahresbeitrag): 30,- €

      Jahresbeitrag: 25,- €

      von 8 bis 14 Jahren

      Der Fischereierlaubnisschein für die Jugendlichen unter 14 Jahren trägt folgenden Vermerk: # Jugendlicher # Gültig nur in Begleitung eines Fischereiberechtigten

      Aufnahmeantrag

    • Jugendliche

      Aufnahmegebühr (inkl. Gewässerumlage + Nebenkosten + Jahresbeitrag): 85,- €

      Jahresbeitrag: 40,- €

      ab 14 Jahren

      Die Fischerprüfung ist mit Vollendung des 14. Lebensjahres abzulegen. Der Termin zu dem entsprechenden Vorbereitungslehrgang wird durch den Vereinsvorstand mitgeteilt.

      Aufnahmeantrag

    • Erwachsene

      Aufnahmegebühr (inkl. Gewässerumlage + Nebenkosten + Jahresbeitrag): 175,- €

      Jahresbeitrag: 80,- €

      ab 18 Jahren

      Bitte immer das Anmeldeformular und die Einzugsermächtigung ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben, welches dann auch für das Folgejahr gilt.

      Aufnahmeantrag

      Mitglied werden bei uns

      Lieber Angler, liebe Anglerin


      Du möchtest neues Mitglied in unserem Angelverein Jever e. V. werden? Dann bitte wie folgt verfahren:

      Bitte das Anmeldeformular und die Einzugsermächtigung ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Die Einzugsermächtigung (ist im Anmeldeformular dabei) gilt dann für das Folgejahr und erleichtert dem Verein die Arbeit erheblich. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren bitte unbedingt an die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten denken. Bitte eine Kopie der Bescheinigung der abgelegten Sportfischerprüfung erstellen. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren erübrigt sich dieser Punkt natürlich.

      Das ausgefüllte Anmeldeformular, die Einzugsermächtigung und die Kopie der Bescheinigung über die abgelegte Fischerprüfung ist zu senden an den Fachwart für Finanzen und Verwaltung des Vereins:

      Uwe Schiffer, Husumer Weg 14A, 26441 Jever
      Ist der von Ihnen/Dir zu leistende Betrag auf dem angegebenen Konto (siehe Beitrittsformular) des Vereins eingegangen, werden die Papiere übersandt. Für Jugendliche unter 14 Jahren gilt folgende Sonderregelung:

      Der Fischereierlaubnisschein für die Jugendlichen unter 14 Jahren trägt folgenden Vermerk:

      # Jugendlicher # Gültig nur in Begleitung eines Fischereiberechtigten.

      Das ist erforderlich, da es nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz den Jugendlichen unter 14 Jahren untersagt ist, Wirbeltiere zu töten.

      Die Fischerprüfung ist mit Vollendung des 14. Lebensjahres abzulegen. Der Termin zu dem entsprechenden Vorbereitungslehrgang wird zum gegebenen Zeitpunkt durch den Vereinsvorstand mitgeteilt.

      Vielen Dank für Deine Bemühungen und Petri Heil

      Der Vorstand

      Aufnahmeantrag

      Kontakt

      Wenn Sie eine Frage zum Angelverein Jever e.V. haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Benutzen Sie einfach unser Kontaktformular!

      info[at]angelverein-jever.de

      Telefonnummer: (04461) 72331

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